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Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen bei Gericht - ZSEG - bildet die Grundlage für die Honorierung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Bereich der deutschen Justiz.

Für die Arbeit in der Justiz bildet dieses Gesetz den unumstößlichen Rahmen.

In der freien Wirtschaft finden diese Bestimmungen nicht unmittelbar Anwendung. Dennoch können sie einige Anhaltspunkte hinsichtlich des Umfangs der Leistungen geben, die gemeinhin honoriert werden, und bezüglich der Auslagen, die zu ersetzen sind.

Das ZSEG kann dabei jedoch nicht mehr als den untersten vertretbarer Standard darstellen.

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